Donnerstag, 30. November 2023

Postulat Von Tabea Estermann und Andreas Lustenberger betreffend Klärung der Rahmenbedingungen für den Rückzug einer Initiative

Wir bitten den Regierungsrat, die formelle Festlegung des Prozesses für den Rückzug einer kantonalen Initiative zu prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine Initiative nach Ablauf der Referendumsfrist gegen einen Gegenvorschlag, zurückgezogen werden kann.

Im Zusammenhang mit einem Gegenvorschlag zur Velo-Netz Initiative wurde debattiert, wann eine kantonale Initiative zurückgezogen werden kann. Eine Auskunft der Staatskanzlei auf eine Anfrage im Frühjahr 2020 lässt schliessen, dass ein Rückzug einer Initiative möglicherweise vor der Schlussabstimmung im Kantonsrat erfolgen müsse.

Die Frage bezüglich Initiativen sei weder in der Kantonsverfassung (BGS 111.1) noch in der GO KR (BGS 141.1) geregelt. Geregelt sei zum Thema «Rückzug einer Initiative» einzig, dass jede Initiative eine Rückzugsklausel braucht (§ 35 Abs. 2 KV). Bis wann der Rückzug dann aber zu erfolgen hat bzw. erfolgen darf, sei nirgends bestimmt. Geregelt seien in der GO KR nur die Fälle, bis wann der Kantonsrat und der Regierungsrat (s)eine Vorlage(n) zurückziehen darf (§§ 57 und 58 GO KR). Da es sich bei einer Initiative aber nicht «direkt» um eine Vorlage des Kantonsrats oder des Regierungsrats handelt, sondern eben um die Vorlage eines Initiativkomitees, seien nach der Auffassung der Staatskanzlei die §§ 57 und 58 GO KR hier nicht anwendbar. Sie stellt sich somit auf den sicheren Standpunkt, dass der Rückzug spätestens vor der Schlussabstimmung im Kantonsrat zu erfolgen habe und danach der Zug abgefahren sei.

Diese Interpretation ist überraschend, denn es ist doch schlicht unpraktisch, wenn eine Initiative vor Schlussabstimmung zurückgezogen werden muss, bevor das Schlussresultat bekannt ist. Im Kanton Zürich und auf Bundesebene können Initiativen nach Ablauf der Referendumsfrist gegen einen Gegenvorschlag, zurückgezogen werden. Diese Abfolge macht unseres Erachtens mehr Sinn, weil ein Initiativkomitee so Rechtssicherheit hat.