Montag, 6. November 2023

Antrag auf die 2. Lesung 3523: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)

Die GLP hat den folgenden Antrag zum Waldgesetz gestellt.

Antrag auf die 2. Lesung 3523: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)

 

Sehr geehrter Herr Präsident

 

Wir stellen den Antrag auf die 2. Lesung des Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) den Abs 5 in § 9 zu streichen.

 

§ 9  Abs 5
Im Wald ist das Fliegenlassen von Drohnen bis 50 m über Boden sowie das Betreiben von Überwachungsgeräten für private Zwecke verboten. Ausnahmen benötigen eine Bewilligung vom Amt für Wald und Wild. Die Waldeigentumsberechtigten sind über die Ausnahmebewilligungen zu informieren.

 

Zudem soll unter II. 1. Der Erlass BGS 312.1-A1, Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG) vom 23. Mai 2013 (Stand 27. Februar 2016), Ziff. 7 Abs. 9 ebenfalls gestrichen werden.

 

7.9 (neu) Fliegenlassen von Drohnen im Wald bis 50 m über Boden (§ 9 Abs. 5 in Verbindung mit § 33 EG Waldgesetz): 100.–

 

Begründung

Gemäss Ausführungen in der Debatte ist die Nutzung von Drohen und Wildkameras und anderen Überwachungsgeräten zunehmend, doch es gibt nur sehr selten Probleme oder negative Meldungen diesbezüglich. Wir sind der Ansicht, dass ein präventives Verbot von technologischen Geräten unverhältnismässig ist. Wie bei allen anderen Freizeitsuchenden sollten wir auf Eigenverantwortung und den rücksichtsvollen Umgang untereinander und mit der Natur setzen. Zudem ist ein solches Verbot nur sehr schwer umsetzbar und ein Bewilligungswesen führt zu unnötiger Bürokratie und Kosten für die Verwaltung.

 

Wir sind der Ansicht, dass Absatz 3 bereits eine störende Nutzung von technologischen Geräten abdeckt: «Wo es die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen erfordern, können störende Tätigkeiten im Wald eingeschränkt oder verboten werden…»

 

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Tabea Estermann

Kantonsrätin GLP Stadt Zug

 

Flurin Grond

Kantonsrat FDP Neuheim