Montag, 8. April 2024

Kleine Anfrage der GLP-Fraktion betreffend Kreislaufwirtschaft im Kanton Zug

Die GLP-Fraktion hat dem Kantonsrat eine kleine Anfrage betreffend Kreislaufwirtschaft gestellt.

Die Kreislaufwirtschaft ist ein Konzept, das darauf abzielt, Ressourcen effizienter zu nutzen und Abfälle zu minimieren, indem Produkte und Materialien so gestaltet und genutzt werden, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus wiederverwendet, repariert, recycelt oder biologisch abgebaut werden können. Die Kreislaufwirtschaft basiert auf den Prinzipien Vermeidung von Abfällen, Wiederverwendung, Recycling und stoffliche Verwertung sowie energetische Verwertung. Gerne möchten wir einige Fragen diesbezüglich stellen, um unser Verständnis des Stellenwerts der Kreislaufwirtschaft im Kanton Zug besser zu verstehen.

Das Amt für Umwelt sensibilisiert gemäss der Website des Kantons die Bevölkerung für Umweltanliegen, vermittelt praktische Tipps für den Alltag und unterstützt Bildungsangebote. Dazu werden mehrere Engagements unter der Leitung von Projektleiterin von Esther Delli Santi erwähnt:

  • «E chline Schritt» (Die Zentralschweizer Umweltfachstellen der Kantone Zug, Luzern, Schwyz, Uri, Nidwalden und Obwalden.)
  • Food Waste (Seite mit Tipps für persönliche Verhinderung von Food Waste)
  • Littering (zum Beispiel Kampagne «Für en suubere Kanton Zug» engagiert sich der Kanton Zug gemeinsam mit dem Zeba)
  • Reparieren (zum Beispiel Angebot des Vereins Repair Cafés wird erwähnt)
  • Schulaktionen

Das Amt für Umwelt hat gemäss Budget 2024 total 21.1 Vollzeitstellen und die Gesamtausgaben von 4.5-5 Mio CHF werden in etwa hälftig für den Vollzug Umwelt-, Energie- und Gewässerschutzgesetz und zu je einem Viertel für einerseits Umweltbeobachtung und anderseits Information, Beratung und Koordination eingesetzt.

Es bestehen die Abteilungen Energie und Klima (aktuell zum Beispiel beschäftigt mit der Erarbeitung einer Energie- und Klimastrategie für den Kanton Zug), Luft (im 2023 mit Strassenlärmbelastungskataster beschäftig), Boden (zuständig für die kantonalen Abfallplanung) und Wasser (mit dem Ziel der Sanierung des Zugersees in der Legislatur 2023-2026.)

Zusätzlich hat in der Baudirektion hat das Tiefbauamt das Leistungsziel L130: Förderung der Kreislaufwirtschaft im Baubereich (BD), wo im Jahr 2023 die Erstellung und Umsetzung Konzept Verwendung Recycling-Material im Tiefbau geplant war.

Ein weiterer wichtiger Akteur im Bereich Kreislaufwirtschaft ist die Zeba. Die Zeba ist der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen und wurde mit dem Ziel gegründet, möglichst wenig Abfall zu verbrennen, dafür möglichst viele Abfallwertstoffe wiederzuverwerten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist BGS 732.22 (Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba). Die Zeba soll Abfälle des Kantons Zug umweltgerecht und möglichst kostengünstig bewirtschaften. § 2 Abs.2 besagt, dass die Abfallbewirtschaftung effizient und kostenbewusst und deren Finanzierung weitestgehend verursacherorientiert erfolgen soll. Dazu organisieren und koordiniert die Zeba die Abfallbewirtschaftung für die Zuger Gemeinden

 

 

In Anbetracht von unserem obenstehenden Verständnis möchten wir gerne folgende konkrete Fragen stellen:

  1. Wie viel wurde in der Baudirektion im Jahr 2023 für das Thema Kreislaufwirtschaft ausgegeben (Schätzung der Vollkosten)
  1. für die Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes «Verwendung Recycling-Material im Tiefbau»?
  2. für die oben auf der Website erwähnten Engagements des Amtes für Umwelt?
  3. für weitere Projekte (falls vorhanden)?

 

  1. Wurden in anderen Direktionen und Ämtern ebenfalls Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft gefördert? Falls ja, was waren die etwaigen Vollkosten dieser Engagements?
     
  2. Gibt es im Kanton Zug eine Gesamtstrategie zur Kreislaufwirtschaft? Falls Nein, wie steht der Regierungsrat einer solchen möglichen Gesamtstrategie (wie zum Beispiel Zürich das kennt) gegenüber?
     
  3. Wie steht der Regierungsrat der Idee gegenüber,
  1. die Kreislaufwirtschaft gesetzlich zu stärken und weitere konkrete bindende Massnahmen vorzuschreiben?
  2. das finanzielle Engagement des Kantons zu erhöhen?
     
  1. Hat der Regierungsrat eine Haltung zu den Konzepten:
  1. Reparaturbonus (wie das beispielsweise in Österreich oder Sachsen kennt)?
  2. Recht auf Reparatur (wie in der EU diskutiert werden)?