Dienstag, 13. Juni 2023

Antwort auf Kleine Anfrage von Joëlle Gautier & Martin Zimmermann bezüglich 2-Faktor Authentifizierung ZUGLOGIN

Das ZUGLOGIN erlaubt der Bevölkerung, Unternehmen aber auch Angestellten des Kantons, Behördengänge online abzuwickeln und Dokumente bspw. für Kommissions- und Kantonsratssitzungen einzusehen. Bisher wird dazu kein zweiter Faktor abgefragt, sondern lediglich ein Benutzername und Kennwort, obschon eine 2-Faktor-Authentifizierung mittlerweile zum Sicherheitsstandard gehört, um unautorisierte Zugriffe zu vermeiden. Mit der Einführung eines zweiten Faktors, könnten inskünftig auch persönliche Daten wie bspw. Lebensläufe von Bewerbenden für öffentliche Ämter elektronisch zugänglich gemacht werden, anstelle eines postalischen Versandes. Diesbezüglich ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Wurde die Einführung eines zweiten Faktors aus Sicherheitsüberlegungen bereits geprüft?
    1. Falls, ja, weshalb hat man sich dagegen entschieden?
    2. Falls nein, wie wird die Einführung eines zusätzlichen Sicherheitstoken beurteilt und welche Kosten wären damit verbunden?

 

Die Antwort vom Regierungsrat ist am 13.06.2023 erfolgt.