Sonntag, 7. Januar 2024

Motion der GLP-Fraktion für die Einreichung einer Standesinitiative im Bereich AHV mit dem Hauptzweck der Einführung einer Schuldenbremse

Es sei bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative einzureichen, welche die Einführung einer Schuldenbremse in der AHV fordert.

Eine Schuldenbremse in der AHV kann die langfristige Stabilität der Finanzen der AHV gewährleisten und zwingt die politischen Kräfte bei einer drohenden finanziellen Schieflage, Kompromisse einzugehen und Reformen zu beschliessen.

Diese Schuldenbremse könnte beispielsweise wie folgt ausgestaltet werden:

Wenn gemäss Mehrjahresplanung das Umlageergebnis der AHV negativ wird und/oder der Ausgleichsfonds einen gewissen Betrag unterschreitet, steigt sowohl das Referenzrentenalter als auch die Finanzierung über die Lohnbeiträge und/oder direkte Bundessteuer und/oder die Mehrwertsteuer nach fünf Jahren automatisch an. Der zu deckende Fehlbetrag soll dabei je zu rund der Hälfte ausgabenseitig durch die Erhöhung des Referenzrentenalters und einnahmeseitig durch die zusätzliche Finanzierung erfolgen. Dabei kann die Erhöhung des Referentenalters Ausnahmen für Personengruppen enthalten, denen ein höheres Rentenhalter nicht zumutbar ist oder einen Malus bei Frühpensionierungen vorsehen.

Konkret würde das bedeuten, dass bei einer finanziellen Schieflage fünf Jahre Zeit bleiben, um aktiv politisch zu reagieren und das Umlageergebnis wieder auszugleichen. Sollte im politischen Prozess keine Lösung gefunden werden, würden das Referenzrentenalter einerseits und die Finanzierung aus der direkten Bundessteuer und/oder Mehrwertsteuer und/oder Lohnbeiträgen andererseits automatisch auf ein Niveau ansteigen, welches das Umlageergebnis in der Summe über einen Planungshorizont von fünf Jahren ausgleicht.

 

 

Begründung

Für den Kanton Zug ist eine derartige Schuldenbremse von hohem Interesse. Die kantonalen Ausgleichskassen ziehen bei den Angestellten und Firmen in ihrem Hoheitsgebiet Lohnbeiträge ein, leiten sie an die zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) des Bundes weiter und erhalten von dieser wiederum Geld zurück, um im Kanton Renten und andere Leistungen auszuzahlen. Unter allen kantonalen Ausgleichskassen zahlt laut der ZAS nur die Zuger Ausgleichskasse mehr ein, als sie erhält. So lieferte sie 2022 mehr als 1 Milliarde Franken ab, verteilte aber nur halb so viel im Kanton.[1] Dieser Beitrag erfolgt zusätzlich zu den bekanntermassen sehr hohen Beiträgen des Kantons Zug zum Nationalen Finanzausgleich (NFA).

Es ist an der Zeit, dass die nationale Politik Verantwortung für die Folgen der demografischen Entwicklung in der Schweiz übernimmt. Die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer gehen bis 2030 in Pension. Danach folgen rund 30 geburtenschwache Jahrgänge, weshalb die Anzahl der Neupensionierten wieder zurückgehen wird. Bis 2030 werden die jährlichen AHV-Neurenten somit um rund die Hälfte ansteigen (von knapp 40 000 auf 60 000) um dann bis 2035 wieder auf knapp 40 000 abzusinken.

Der Umfang der AHV-Renten wird von heute CHF 47 Mrd. pro Jahr bis 2032 auf CHF 62 Mrd. pro Jahr ansteigen. Je nach Wirtschaftsentwicklung und Lebenserwartung beträgt die Diskrepanz zwischen dem demografiebedingt erhöhten Finanzierungsbedarf und den Lohnbeiträgen der geburtenschwachen Jahrgänge bis 2050 etwa CHF 100 Mrd. Eine Schuldenbremse würde den Druck auf die nationale Politik erhöhen, den Reformstau zu lösen und die AHV finanziell zu stabilisieren.

 

[1] https://www.nzz.ch/schweiz/die-schweiz-haengt-am-tropf-des-kleinen-kantons-zug-bald-zahlt-die-steueroase-mehr-in-den-finanzausgleich-als-das-stolze-zuerich-ld.1742491